In den folgenden Punkten soll erörtert und aufgezeigt werden auf was geachtet werden muss beim Einsatz von Videokonferenzen im Schulunterricht.
Technische Voraussetzungen: Welche digitalen Geräte werden benötigt? Wie werden sie angeschlossen beziehungsweise verbunden?
Videokonferenzen eignen sich hervorragend für die Zusammenarbeit mit Ihren Schülerinnen und Schülern. Ein paar technische Dinge gilt es dabei im Vorfeld zu beachten:
Welche organisatorischen Vorbereitungen müssen getroffen werden?
Schulische Videokonferenzen sind am Anfang ungewohnt. Wie jede neue Arbeitsform benötigen Sie zu Beginn etwas Zeit und Übung. Planen Sie daher vorher genügend Möglichkeiten zum Ausprobieren der Technik ein, damit der Umgang und die Nutzung später selbstverständlich sind.
Weisen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass sie sich mit ihren Vornamen in der Videokonferenz authentifizieren. Sie als Lehrkraft behalten so den Überblick. Sie haben damit die Möglichkeit, die Anwesenheit leicht zu kontrollieren.
Behalten Sie die Eigenverantwortlichkeit Ihrer Lerngruppe im Blick und legen Sie gemeinsam Regeln für Ihre Videokonferenzen fest.
Mögliche Regeln sind:
Welche schulischen Inhalte eignen sich besser für eine Videokonferenz, welche weniger?
Alle schulischen Inhalte können Thema einer Videokonferenz sein:
Fachliche Themen, fachübergreifende Projekte, Fach- und Seminararbeiten oder auch soziale Themen, welche die Klassengemeinschaft betreffen. Der Austausch zwischen Lehrkraft und Lerngruppe lässt sich hervorragend über eine Videokonferenz organisieren.
Videokonferenzen eignen sich als Ergänzung zum schulischen Unterricht oder auch als Teil des Online-Lernens ohne Präsenzunterricht. Fächer mit einem hohen praktischen Anteil wie Musik oder Werken brauchen jedoch – auch beim Online-Lernen – das aktive Handeln. Hier bietet es sich an, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Videokonferenz ihr eigenes kreatives Handeln präsentieren oder dass die Lehrkraft etwas Praktisches für die Lerngruppe demonstriert. Hierfür eignet sich besonders gut die Optoma DC455 Dokumentenkamera, die auch als Webcam genutzt werden kann.
Wie sieht eine Unterrichtsstunde mit Hilfe einer Videokonferenz aus?
Eine Videokonferenz erfordert von allen Beteiligten eine hohe Aufmerksamkeit und eine gute Aufnahmebereitschaft. Planen Sie deshalb nicht länger als 45-60 Minuten für die Videokonferenz ein.
Eine Videokonferenz braucht wie eine Unterrichtsstunde eine klare Struktur und Planung. Sie entscheiden, was inhaltlich und methodisch passiert. Achten Sie deshalb als Lehrerin oder Lehrer darauf, dass Sie die Videokonferenz moderieren und die Regeln eingehalten werden. In der Videokonferenz von Education Cloud können alle Teilnehmer ihre Kameras einschalten und sind so für den Organisator/ die Lehrkraft sichtbar. Hier gibt es keine Beschränkungen. So behalten Sie Ihre gesamte Lerngruppe immer im Blick. Sie sehen, ob Ihre Schülerinnen und Schüler wirklich online und bei der Sache sind.
Geben Sie sich und Ihrer Lerngruppe ausreichend Zeit, sich an die neue Form des Unterrichts zu gewöhnen und sich mit der Technik vertraut zu machen.
Dokumentieren Sie den Inhalt und die Anwesenheit bei den Videokonferenzen – ähnlich wie mit einem Klassenbuch. Damit machen Sie ihre Arbeit jederzeit transparent und nachvollziehbar.
Wie kann die Interaktion zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sinnvoll und effektiv gestaltet werden?
Strukturieren Sie den Ablauf der Videokonferenz und beziehen Sie Ihre Lerngruppe aktiv mit ein, damit Ihre Online-Unterrichtsstunde ein voller Erfolg wird.
Nutzen Sie die folgenden Tipps:
Was ist der pädagogische Nutzen von Videokonferenzen?
Videokonferenzen fördern die Eigenverantwortlichkeit und die Kooperationsfähigkeit Ihrer Schülerinnen und Schüler, wenn Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
Warum gibt es im Videokonferenztool EDU Konferenz der EDUCATION CLOUD keine standardmässig integrierte Aufnahmefunktion?
Ein wichtiger Grundsatz für Videokonferenzen ist das Verbot von Bild- oder Tonaufnahmen. Daher dürfen weder die Lehrkraft noch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Konferenz aufzeichnen.
Zusätzlich würde eine Aufzeichnung von Bild und Ton das schriftliche Einverständnis der Eltern für Kinder unter 18 Jahren erfordern. Ausserdem wäre ein Vertrag darüber, was genau mit der Aufzeichnung geschieht sowie wo und wie lange diese gespeichert wird, notwendig.
In Deutschland ist die Nutzung privater Computer zur Verarbeitung von Schülerdaten an sehr strenge Regeln und technische Auflagen gebunden. Aufzeichnungen von Videokonferenzen würden auch darunterfallen. Zusätzlich müsste es eine Begründung für die Aufnahmen geben – Grundsatz der Datensparsamkeit laut DSGVO.
Aus pädagogischer Sicht gibt es ebenfalls keine stichhaltige Begründung für die Aufzeichnung. Ausserdem verändert das Wissen um die Aufzeichnung des Unterrichts gegebenenfalls das Verhalten der Schülerinnen und Schüler. Hier liegt viel „Sprengstoff“ gerade für Berichterstattungen von kritischen Medien über Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler filmen.
Aus diesen Gründen enthält das Videokonferenztool EDU Konferenz der EDUCATION CLOUD keine Aufnahmefunktion.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Bildungseinrichtung kann jedoch die Aufnahmefunktion integriert werden.
Unser gesamtes Angebot ist konform mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG).